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   SG Hannover, 01.06.2006 - S 50 AS 670/06 ER   

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https://dejure.org/2006,106297
SG Hannover, 01.06.2006 - S 50 AS 670/06 ER (https://dejure.org/2006,106297)
SG Hannover, Entscheidung vom 01.06.2006 - S 50 AS 670/06 ER (https://dejure.org/2006,106297)
SG Hannover, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - S 50 AS 670/06 ER (https://dejure.org/2006,106297)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2006 - L 9 AS 69/06

    Berechnung der Höhe der angemessenen Unterkunftskosten nach dem Gesetz über

    Auszug aus SG Hannover, 01.06.2006 - S 50 AS 670/06
    Die Antragsgegnerin führt im Wesentlichen aus, dass nach der Rechtsprechung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 08.03.2006 - Az.: L 9 AS 69/06 ER und Beschluss vom 22.03.2006 - Az.: L 7 AS 45/06 ER) die Mietobergrenze für Hannover in Höhe von Euro 300, 00 als angemessen angesehen worden sei.

    Für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover hingegen kann nach der Rechtsprechung des Landessozi-algericht Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 08.03.2006 - Az.: L 9 AS 69/06 ER und Beschluss vom 22.03.2006 - Az.: L 7 AS 45/06 ER) davon ausgegangen werden, dass ausreichend Wohnraum vorhanden ist, der für eine Miete von Euro 300, 00 ange-boten wird.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2006 - L 7 AS 45/06
    Auszug aus SG Hannover, 01.06.2006 - S 50 AS 670/06
    Die Antragsgegnerin führt im Wesentlichen aus, dass nach der Rechtsprechung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 08.03.2006 - Az.: L 9 AS 69/06 ER und Beschluss vom 22.03.2006 - Az.: L 7 AS 45/06 ER) die Mietobergrenze für Hannover in Höhe von Euro 300, 00 als angemessen angesehen worden sei.

    Für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover hingegen kann nach der Rechtsprechung des Landessozi-algericht Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 08.03.2006 - Az.: L 9 AS 69/06 ER und Beschluss vom 22.03.2006 - Az.: L 7 AS 45/06 ER) davon ausgegangen werden, dass ausreichend Wohnraum vorhanden ist, der für eine Miete von Euro 300, 00 ange-boten wird.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2005 - L 8 AS 258/05
    Auszug aus SG Hannover, 01.06.2006 - S 50 AS 670/06
    Sofern solche nicht vorhanden sind, ist für die Feststellung der An-gemessenheit grundsätzlich die Wohngeldtabelle nach dem Wohngeldgesetz zugrunde zu legen, und zwar der Tabellenwert der rechten Spalte (Landessozialgericht Nieder-sachsen-Bremen, Beschluss vom 17.10.2005 - Az.: L 8 AS 258/05).
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